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Beglaubigungen von Übersetzungen werden für amtliche (offizielle bzw. behördliche) Zwecke im In- und Ausland benötigt. Nahezu immer, wenn ein Scheidungsurteil, eine Geburtsurkunde, Handelsregisterauszüge, Gesellschaftsverträge oder Bilanzen übersetzt werden, müssen diese auch vom Übersetzer beglaubigt werden. Eine beglaubigte Übersetzung wird im geschäftlichen Bereich z.B. für Neugründungen von Filialen oder Firmenübernahmen benötigt. Im privaten Bereich werden so beispielsweise die für eine Eheschließung benötigten Dokumente amtlich anerkannt.
Es gehören alle Urkunden dazu, die für offizielle Zwecke registriert werden, wie beispielsweise beglaubigte Übersetzungen von Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Scheidungsurkunden, Sterbeurkunden, Adoptionsurkunden, Urkunden über Namensänderungen, beglaubigte Übersetzungen von Zeugnissen, Diplomen, Führungszeugnissen, Versicherungsnachweisen, Immobilienkaufverträgen, ärztlichen Attesten, amtlichen Bescheinigungen, Führerscheinen, Verträgen und anderen Dokumenten, für die Behörden eine beglaubigte Übersetzung fordern und die damit eine Urkundenübersetzung darstellen.
Sie lassen uns Ihre Dokumente im Original oder als beglaubigte Kopien postalisch zukommen oder bringen diese persönlich in unserem Büro vorbei.
Wenn Sie das Dokument per Fax oder Scan senden, bedarf es Ihrer rechtsverbindlichen Zusicherung (3-Zeiler per Fax, Post oder E-Mail), dass Ihnen die Urkunde als Original vorliegt. Dann kann die Urkundenübersetzung ordnungsgemäß gefertigt und vom ermächtigten Übersetzer beglaubigt werden. Die Beglaubigung einer Urkundenübersetzung erfolgt durch den ermächtigten Übersetzer selbst, indem er die Urkundenübersetzung mit seinem Beglaubigungsvermerk, seinem Stempel sowie seiner Unterschrift versieht. Liegt dem ermächtigten Übersetzer das Original nicht vor, so vermerkt er in seiner Formel, dass die Übersetzung auf der Grundlage einer Kopie erfolgte. I. d. R. wird das von keiner Behörde beanstandet.
Leider lässt sich diese Frage nicht immer sehr einfach beantworten, da wir Urkunden aus aller Herren Länder übersetzen, die extrem unterschiedlich in der Textdichte sowie in ihrer Lesbarkeit sind, aber auch in anderer Hinsicht unterschiedlich sein können. Ferner kann eine Scheidungsurkunde wesentlich umfangreicher sein als beispielsweise die Kurzform einer beglaubigten Abschrift einer Geburtsurkunde.
Senden Sie uns Ihr Dokument unverbindlich eingescannt per E-Mail oder Fax zu und wir melden uns meist binnen einer Stunde mit einem aussagekräftigen Angebot per E-Mail, Fax oder telefonisch zurück.
Die Dauer einer Übersetzung hängt von der Länge und Komplexität des Textes sowie von der Sprachkombination ab. Wir bieten jedoch flexible Lieferoptionen an, einschließlich Eilübersetzungen.
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Englisch – Deutsch Übersetzer, Spanisch – Deutsch Übersetzer, Französisch – Deutsch Übersetzer, Italienisch – Deutsch Übersetzer, Russisch – Deutsch Übersetzer, Ukrainisch – Deutsch Übersetzer, Polnisch – Deutsch Übersetzer, Arabisch – Deutsch Übersetzer, Türkisch – Deutsch Übersetzer, Rumänisch – Deutsch Übersetzer, Bulgarisch – Deutsch Übersetzer, Chinesisch – Deutsch Übersetzer, Japanisch – Deutsch Übersetzer, Thai – Deutsch Übersetzer
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