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Gerichtsdolmetscher verfügen über spezielle Sachkenntnisse und vermitteln bei Gerichtsverfahren mündliche Übersetzung. Die gesetzlichen Erfordernisse bez. der öffentlichen Bestellung bzw. Beeidigung von Dolmetschern unterscheiden sich von Land zu Land. Gerichtsdolmetscher sind i. d. R. beeidigte Dolmetscher. Sie werden vom grundsätzlich vom Landgericht als Dolmetscher für ihre Sprache/n beeidigt. Beeidigte Gerichtsdolmetscher sind befugt, an Gerichten, bei notariellen Beurkundungen, bei Eheschließungen, bei Banken etc. zu dolmetschen.