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Glossar

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Übersetzen

Schriftliches Übertragen eines Textes aus einer Sprache in eine andere (vgl. Dolmetschen).

Übersetzer

Der Übersetzer überträgt Texte aus einer oder mehreren Sprachen schriftlich in eine andere Sprache, meist des Übersetzers Muttersprache. Bietet eventuell auch zusätzliche Dienstleistungen an, z.B.

übersetzerische Kompetenz

Fähigkeit, einen Text sprachlich, fachlich und idiomatisch korrekt unter Berücksichtigung der Textfunktion von Ausgangs- und Zieltext in eine andere Sprache zu übertragen.

Übersetzung

Unter Übersetzung versteht man in der Sprachwissenschaft die Übertragung eines (meist schriftlich) fixierten Textes von einer Ausgangssprache in eine Zielsprache; sie wird auch als „Übersetzen“ bezeichnet. Die

Übersetzungsbüro

Anbieter von Übersetzungs- und Dolmetscher-Dienstleistungen. Lässt Übersetzungen z. T. durch fest angestellte Übersetzer anfertigen und bearbeiten, fungiert aber meist auch als Vermittler zwischen Kunden und

Unicode

Zeichencodierungsnorm, die im Gegensatz zu ASCII nicht 8, sondern 16 Bit zur Zeichencodierung verwendet, wodurch praktisch alle bekannten Schriftzeichen darstellbar sind (z.B. lateinische, kyrillische, japanische

Urkunde

Eine Urkunde (von althochdeutsch urchundi „Erkenntnis“) ist eine Gedankenerklärung, die einen bestimmten Tatbestand bzw. Sachverhalt fixiert und zumeist auch ihren Aussteller erkennen lässt. Dazu gehören in erster Linie Schriftstücke.

Urkundenübersetzer

Urkundenübersetzer sind i. d. R. ermächtigte Übersetzer, die sich auf die Übersetzung von Urkunden (Kaufverträgen, Grundstückskaufverträgen, Eheverträgen, Arbeitsverträgen, Kooperationsverträgen, GmbH-Gründungsurkunden, Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Sterbeurkunden, Namensänderungsurkunden, Anerkennungsurkunden,

Urkundenübersetzung

Meist beglaubigte Übersetzungen von Urkunden (Kaufverträgen, Grundstückskaufverträgen, Eheverträgen, Arbeitsverträgen, Kooperationsverträgen, GmbH-Gründungsurkunden, Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Sterbeurkunden, Namensänderungsurkunden, Anerkennungsurkunden, Zeugnissen, Diplomen etc.). Diese werden i. d. R. von