Die Berufsbezeichnungen „Dolmetscher“ und „Konferenzdolmetscher“ sind – im Gegensatz zu Berufsbezeichnungen wie „Rechtsanwalt“ oder „Arzt“ – in Deutschland und in Österreich gesetzlich nicht geschützt, wodurch
Die Berufsbezeichnungen „Dolmetscher“ und „Konferenzdolmetscher“ sind – im Gegensatz zu Berufsbezeichnungen wie „Rechtsanwalt“ oder „Arzt“ – in Deutschland und in Österreich gesetzlich nicht geschützt, wodurch
Ein Übersetzer, der einen Eid abgelegt hat bzw. i. d. R. vom Landgericht ermächtigt wurde und somit „beglaubigte Übersetzungen“ anfertigen kann. Im täglich Sprachgebrauch spricht
Am 24.12. und 31.12. bleibt unser Büro geschlossen.
Wir sind an diesen Tagen weiterhin per E-Mail erreichbar.
Vielen Dank für Ihr Verständnis ❄️