Die Berufsbezeichnungen „Dolmetscher“ und „Konferenzdolmetscher“ sind – im Gegensatz zu Berufsbezeichnungen wie „Rechtsanwalt“ oder „Arzt“ – in Deutschland und in Österreich gesetzlich nicht geschützt, wodurch
Die Berufsbezeichnungen „Dolmetscher“ und „Konferenzdolmetscher“ sind – im Gegensatz zu Berufsbezeichnungen wie „Rechtsanwalt“ oder „Arzt“ – in Deutschland und in Österreich gesetzlich nicht geschützt, wodurch
Ein Übersetzer, der einen Eid abgelegt hat bzw. i. d. R. vom Landgericht ermächtigt wurde und somit „beglaubigte Übersetzungen“ anfertigen kann. Im täglich Sprachgebrauch spricht
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