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Der Übersetzer überträgt Texte aus einer oder mehreren Sprachen schriftlich in eine andere Sprache, meist des Übersetzers Muttersprache. Bietet eventuell auch zusätzliche Dienstleistungen an, z.B. Satz und Korrekturlesen (vgl. Dolmetscher).

Die Berufsbezeichnung „Übersetzer“ ist – im Gegensatz zu Berufsbezeichnungen wie „Rechtsanwalt“ oder „Notar“ – in Deutschland bzw. auch in weiteren Ländern nicht gesetzlich geschützt, wodurch die Berufsausübung auch ohne eine entsprechende Prüfung möglich ist. Vor missbräuchlicher Verwendung geschützt sind aber mit bestimmten Zulassungen verbundene Bezeichnungen wie „öffentlich bestellter und beeidigter Übersetzer“, „ermächtigter Übersetzer“ oder „allgemein beeidigter Übersetzer“, die sich je nach (Bundes-)Land unterscheiden, sowie durch staatliche Prüfungen oder Hochschulabschlüsse erworbene Titel wie „staatlich geprüfter Übersetzer“, „akademisch geprüfter Übersetzer“, „Diplom-Übersetzer“, „B. A. Übersetzen“, „Master Übersetzungswissenschaft“ usw.