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Beglaubigte Übersetzungen werden durch Urkundenübersetzer angefertigt. Hierzu müssen die Übesetzer für die Beeidigung / Vereidigung / Ermächtigung bei Gericht ihre Übersetzerqualifikation nachgewiesen haben, i. d. R. durch ein Übersetzerdiplom, eine staatliche anerkannte Übersetzerprüfung oder eine gleichwertige Übersetzerqualifikation.

Im Beglaubigungsvermerk der beglaubigten Übersetzung bestätigt der beeidigte / vereidigte / ermächtigte bzw. öffentlich bestellte Übersetzer die Richtigkeit der Übersetzung mit einer Beglaubigungsformel, seiner Unterschrift und seinem Stempel (meist ist es ein runder Stempel). Aus diesem Stempel muss der Name des ermächtigten Übersetzers sowie die Sprache, für welche er beeidigt, vereidigt bzw. ermächtigt wurde, und schließlich das Gericht hervorgehen, vor welchem der Übersetzer seinen allgemeinen Eid leistete.

Bei der Verwendung von in Deutschland angefertigten beglaubigten Übersetzungen für das Ausland kann es sein, dass der Empfänger (i. d. R. Behörden) die Beglaubigung des Übersetzers häufig noch von einem Notar beurkundet sehen will / oder vom Landgericht (Präsident des Landgerichtes) legalisiert werden muss (Apostille).

Beglaubigte Übersetzungen werden für amtliche (offizielle bzw. behördliche) Zwecke im In- und Ausland benötigt. Nahezu immer wenn ein Scheidungsurteil, eine Geburtsurkunde, eine Heiratsurkunde, Sterbeurkunde, Handelsregisterauszüge, Gesellschaftsverträge oder Bilanzen übersetzt werden, müssen diese auch vom Übersetzer beglaubigt werden. Eine beglaubigte Übersetzung wird im geschäftlichen Bereich z. B. für Neugründungen von Filialen oder Firmenübernahmen benötigt. Im privaten Bereich werden so beispielsweise die für eine Eheschließung benötigten Dokumente amtlich anerkannt.

Es gehören alle Urkunden dazu, die für offizielle Zwecke registriert werden, wie beispielsweise Übersetzungen von Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Scheidungsurkunden, Sterbeurkunden, Ehefähigkeitszeugnisse, Adoptionsurkunden, Urkunden über Namensänderungen, Übersetzungen von Zeugnissen, Diplomen, Führungszeugnissen, Versicherungsnachweisen, Immobiliendokumenten, ärztlichen Attesten, amtlicher Bescheinigungen, Führerscheine, Verträge und andere Dokumente, für die Behörden eine beglaubigte Übersetzung fordern und die damit eine Urkundenübersetzung darstellen.

Beglaubigte Übersetzungen Englisch Deutsch Berlin
Beglaubigte Übersetzungen Französisch Deutsch Berlin
Beglaubigte Übersetzungen Spanisch Deutsch Berlin
Beglaubigte Übersetzungen Russisch Deutsch Berlin
Beglaubigte Übersetzungen Polnisch Deutsch Berlin
Beglaubigte Übersetzungen Arabisch Deutsch Berlin
Beglaubigte Übersetzungen Rumänisch Deutsch Berlin
Beglaubigte Übersetzungen Bulgarisch Deutsch Berlin
Beglaubigte Übersetzungen Tschechisch Deutsch Berlin
Beglaubigte Übersetzungen Japanisch Deutsch Berlin
Beglaubigte Übersetzungen Chinesisch Deutsch Berlin
Beglaubigte Übersetzungen Türkisch Deutsch Berlin
Beglaubigte Übersetzungen Rumänisch Deutsch Berlin
Beglaubigte Übersetzungen Bulgarisch Deutsch Berlin
Beglaubigte Übersetzungen Tschechisch Deutsch Berlin
Beglaubigte Übersetzungen Japanisch Deutsch Berlin
Beglaubigte Übersetzungen Chinesisch Deutsch Berlin
Beglaubigte Übersetzungen Türkisch Deutsch Berlin