Mündliche Übertragung aus der Quellsprache in die Zielsprache.
Mündliche Übertragung aus der Quellsprache in die Zielsprache.
Die Berufsbezeichnungen „Dolmetscher“ und „Konferenzdolmetscher“ sind – im Gegensatz zu Berufsbezeichnungen wie „Rechtsanwalt“ oder „Arzt“ – in Deutschland und in Österreich gesetzlich nicht geschützt, wodurch
Ein Übersetzer, der einen Eid abgelegt hat bzw. i. d. R. vom Landgericht ermächtigt wurde und somit „beglaubigte Übersetzungen“ anfertigen kann. Im täglich Sprachgebrauch spricht
Dolmetscher, der mündlich und meist konsekutiv (s. Konsekutivdolmetschen) in beide Richtungen zwischen zwei Sprachen übersetzt, und evtl. PR-Aufgaben übernimmt oder als Vermittler bei Verhandlungen fungiert.
Vertragsübersetzer sind i. d. R. ermächtigte Übersetzer, die sich auf die Übersetzung von Verträgen (Kaufverträgen, Grundstückskaufverträgen, Eheverträgen, Arbeitsverträgen, Kooperationsverträgen, GmbH-Gründungsurkunden, Vereinbarungen etc.) spezialisiert haben.
Vertragsübersetzungen werden i. d. R. von ermächtigte Übersetzern angefertigt, die sich auf das Übersetzen von Verträgen (Kaufverträgen, Grundstückskaufverträgen, Eheverträgen, Arbeitsverträgen, Kooperationsverträgen, GmbH-Gründungsurkunden, Vereinbarungen etc.) spezialisiert
Kurfürstendamm 235
10719 Berlin
info@abc-international.net
+49 30 501 590 85
Alle Preise auf der Webseite sind exkl. 19% MwSt.