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Ein Übersetzer, der einen Eid abgelegt hat bzw. i. d. R. vom Landgericht ermächtigt wurde und somit „beglaubigte Übersetzungen“ anfertigen kann. Im täglich Sprachgebrauch spricht man von beglaubigten Übersetzungen, dabei handelt es sich um Übersetzungen, die von ermächtigten (vereidigten, beeidigten) Übersetzern gestempelt werden, um die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzungen zu bescheinigen.